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29. September 2026
Nicht jede Rechnung wird eine E-Rechnung.Zur E-Rechnungspflicht gibt es Ausnahmen, und die werden selten erwähnt: ▪ Kleinbeträge bis 250 Euro brutto ▪ Rechnungen an Privatkunden ▪ Kleinunternehmer nach Paragraf 19 Wer ausschließlich an Endkunden fakturiert, ist von der Ausstellungspflicht gar nicht betroffen. Empfangen können muss man E-Rechnungen trotzdem. Ob Ihr Betrieb unter eine dieser Ausnahmen fällt, beurteilt Ihre Kanzlei. Wir sagen Ihnen nur, was daran Arbeit ist und was nicht.
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