Martin Group

Auftragsbedingungen

Fassung vom 14. September 2026. Gültig für alle Bestellungen über analyse.martin-group.de.

1. Wer diese Bedingungen verwendet und für wen sie gelten

Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge über den Prozess-Schnellcheck und die Automatisierungs-Analyse, die über analyse.martin-group.de bestellt werden. Anbieter und Vertragspartner ist die Martin Group GmbH, Federburgstraße 49, 88214 Ravensburg, im Folgenden Martin Group. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Was das für das Widerrufsrecht bedeutet, steht im Widerrufshinweis.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Martin Group ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt. Abweichungen gelten nur, wenn Martin Group ihnen in Textform zugestimmt hat.

2. Was bestellt werden kann

Martin Group bietet zwei voneinander getrennte Leistungen an. Welche davon bestellt wurde, steht in der Bestellbestätigung und auf der Rechnung.

2.1 Prozess-Schnellcheck

Der Kunde beantwortet einen kurzen Fragebogen zu seinen Abläufen. Auf Grundlage seiner Antworten erstellt Martin Group einen Kurzreport mit einer Einstufung des Reifegrads, den aus den Antworten abgeleiteten Handlungsfeldern und einer groben Spanne des möglichen Einsparpotenzials. Der Kurzreport wird automatisiert erzeugt und unmittelbar nach dem Absenden des Fragebogens per E-Mail zugestellt. Ein Auswertungsgespräch ist nicht Bestandteil dieser Leistung.

2.2 Automatisierungs-Analyse

Der Kunde beantwortet einen ausführlichen Fragebogen. Auf Grundlage seiner Antworten erstellt Martin Group einen schriftlichen Report mit Lösungswegen, benannten Werkzeugen, einer Einordnung des Umsetzungsaufwands und einer Schätzung der möglichen Ersparnis in Stunden und Euro. Der Report wird vor dem Versand von einem Mitarbeiter der Martin Group durchgesehen und ergänzt. Zur Leistung gehört ein Auswertungsgespräch von etwa 45 Minuten per Telefon oder Videokonferenz.

3. Was diese Leistungen nicht sind

Dieser Abschnitt ist keine Einschränkung im Kleingedruckten, sondern die Beschreibung dessen, was der Kunde bekommt.

  • Report und Auswertungsgespräch beruhen ausschließlich auf den Angaben des Kunden. Martin Group prüft diese Angaben nicht nach und führt keine Erhebung im Betrieb des Kunden durch.
  • Die genannten Einsparpotenziale sind Schätzungen auf Basis dieser Angaben und von Erfahrungswerten. Sie sind keine Zusicherung eines Ergebnisses und keine Garantie im Rechtssinne.
  • Die Leistung ist keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Wirtschaftsprüfung. Sie ersetzt keine Prüfung durch die dafür zugelassenen Berufe. Wo eine solche Prüfung nötig erscheint, weist der Report darauf hin.
  • Der Report ist keine Umsetzung. Die Einrichtung, Verbindung oder Betreuung von Systemen ist Gegenstand eines eigenen Auftrags.

4. Wie der Vertrag zustande kommt

Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er das Bestellformular ausfüllt, diese Auftragsbedingungen und die Datenschutzerklärung bestätigt und die Bestellung absendet.

Der Vertrag kommt zustande, sobald Martin Group die Bestellung bestätigt. Das geschieht mit der E-Mail, die den Zugangscode und den Link zum Fragebogen enthält. Bei kostenpflichtigen Bestellungen wird diese E-Mail erst nach bestätigtem Zahlungseingang versandt. Eine automatische Empfangsbestätigung des Zahlungsdienstleisters ist noch keine Annahme der Bestellung.

Der Vertragstext wird bei Martin Group gespeichert. Diese Auftragsbedingungen sind auf dieser Seite jederzeit abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden. Vertragssprache ist Deutsch.

5. Preise, Umsatzsteuer und Rabattcodes

Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Bestellseite ausgewiesen ist. Dort wird vor dem Absenden eine vollständige Aufstellung mit Listenpreis, etwaigem Rabatt, Nettobetrag, Umsatzsteuer und Endbetrag angezeigt.

LeistungNettozzgl. 19 % UStBrutto
Prozess-Schnellcheck99,00 €18,81 €117,81 €
Automatisierungs-Analyse490,00 €93,10 €583,10 €

Ausgegebene Rabattcodes mindern den Nettobetrag. Die Umsatzsteuer wird danach auf den geminderten Betrag berechnet. Für Rabattcodes gilt:

  • Ein Rabattcode ist nur für die Leistung und bis zu dem Datum einlösbar, für die er ausgegeben wurde.
  • Rabattcodes sind nicht übertragbar, nicht mit anderen Codes kombinierbar und werden nicht in Geld ausgezahlt.
  • Wird die Bestellung nicht bezahlt oder storniert, wird der Code wieder freigegeben.
  • Martin Group kann einen Code sperren, wenn er missbräuchlich oder außerhalb der Aktion verwendet wird, für die er bestimmt war.

Über jede Bestellung wird eine Rechnung erstellt, auch wenn der zu zahlende Betrag durch einen Rabatt auf null sinkt. Die Rechnung weist den vollen Wert der Leistung und den gewährten Rabatt getrennt aus.

6. Zahlung

Die Leistung wird im Voraus bezahlt. Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Amsterdam. Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, zeigt die Zahlseite. Martin Group erhält dabei keine vollständigen Zahlungsdaten des Kunden.

Der Zugang zum Fragebogen wird freigeschaltet, sobald Mollie den Zahlungseingang bestätigt hat. Bei Zahlungsarten mit Vorlauf, etwa der Überweisung, kann das einige Tage dauern.

Wird eine Bestellung angelegt, aber nicht bezahlt, verfällt sie und ein reservierter Rabattcode wird wieder freigegeben. Der Kunde kann jederzeit neu bestellen.

7. Zugangscode und Fragebogen

Nach bestätigter Bestellung erhält der Kunde einen Zugangscode und einen Link, der den Fragebogen unmittelbar öffnet. Dafür gilt:

  • Der Zugangscode ist 60 Tage gültig, gerechnet ab dem Versand der Bestätigungsmail.
  • Er kann genau einmal eingelöst werden. Mit dem Absenden des Fragebogens ist er verbraucht.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Code und den Link vertraulich zu behandeln. Wer über den Link verfügt, kann den Fragebogen ausfüllen.
  • Wird der Code nicht innerhalb der 60 Tage eingelöst, verfällt der Anspruch auf die Leistung. Auf Anfrage in Textform verlängert Martin Group die Frist einmalig, wenn der Kunde sich vor Ablauf meldet. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  • Geht ein Code verloren, stellt Martin Group nach Prüfung einen neuen aus.

Die Antworten werden während des Ausfüllens im Browser des Kunden zwischengespeichert, damit eine Unterbrechung die Eingaben nicht vernichtet. Diese Zwischenspeicherung liegt allein auf dem Gerät des Kunden.

8. Mitwirkung des Kunden

Der Report ist nur so gut wie die Angaben, auf denen er beruht. Der Kunde sagt zu, die Fragen nach bestem Wissen und vollständig zu beantworten, insbesondere bei Mengen, Zeiten und eingesetzten Programmen. Grob unrichtige oder erkennbar erfundene Angaben gehen zulasten des Kunden. Martin Group schuldet keine Nachbesserung eines Reports, dessen Aussagen deshalb nicht tragen.

Für das Auswertungsgespräch bei der Automatisierungs-Analyse benennt der Kunde einen Termin und eine erreichbare Person. Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht, gilt das Gespräch als angeboten. Martin Group bietet nach eigenem Ermessen einen Ersatztermin an.

9. Einsatz künstlicher Intelligenz

Martin Group weist ausdrücklich darauf hin: Bei der Erstellung der Reports wird ein Sprachmodell eingesetzt. Der Anbieter dieses Modells sitzt in der Europäischen Union.

  • Alle Zahlen des Reports werden vorab berechnet und nicht vom Sprachmodell ermittelt. Das Modell formuliert die Texte zu diesen Zahlen.
  • An das Sprachmodell werden nur die fachlichen Antworten aus dem Fragebogen übermittelt, nicht Firmenname, Namen von Personen oder Kontaktdaten.
  • Beim Prozess-Schnellcheck geht der Report ohne vorherige menschliche Durchsicht an den Kunden. Bei der Automatisierungs-Analyse sieht ein Mitarbeiter den Report vor dem Versand durch.
  • Von Sprachmodellen erzeugte Texte können trotz sorgfältiger Gestaltung Fehler enthalten. Der Kunde prüft die Empfehlungen vor einer Umsetzungsentscheidung eigenständig.

10. Zeit bis zur Lieferung

Der Kurzreport des Prozess-Schnellchecks wird unmittelbar nach dem Absenden des Fragebogens erzeugt und versandt, in der Regel innerhalb weniger Minuten.

Der Report der Automatisierungs-Analyse wird dem Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Fragebogens zugesandt. Diese Frist ist unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurde. Der Termin für das Auswertungsgespräch wird gemeinsam abgestimmt.

Kann Martin Group die Leistung aus Gründen nicht erbringen, die sie nicht zu vertreten hat, informiert sie den Kunden unverzüglich. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet.

11. Anrechnung auf einen Folgeauftrag

Beauftragt der Kunde Martin Group innerhalb von sechs Monaten nach Zusendung des Reports mit einem Workshop, einem Umsetzungsprojekt oder einer laufenden Begleitung, wird der für die Analyse tatsächlich gezahlte Nettobetrag vollständig auf das Honorar des Folgeauftrags angerechnet.

Maßgeblich ist der gezahlte Betrag. Wurde die Leistung über einen Rabattcode ganz oder teilweise kostenfrei erbracht, wird nur der tatsächlich gezahlte Betrag angerechnet. Bei einer vollständig kostenfreien Analyse gibt es nichts anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt einmalig und mindert nicht mehr als das Honorar des Folgeauftrags.

12. Rechte am Report

Der Kunde erhält am Report und an den mitgelieferten Unterlagen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung im eigenen Unternehmen, einschließlich verbundener Unternehmen. Er darf den Report intern vervielfältigen und an seine Berater weitergeben, die ihn für ihn verwenden.

Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigenen Zwecken, eine Veröffentlichung oder ein Weiterverkauf sind nicht gestattet. Die zugrunde liegenden Methoden, Rechenmodelle, Vorlagen und Fragenkataloge bleiben bei Martin Group.

Martin Group darf die Leistung gegenüber Dritten als Referenz nennen, jedoch nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. Ohne Zustimmung dürfen Erkenntnisse nur in anonymisierter und nicht zurückführbarer Form verwendet werden.

13. Vertraulichkeit

Martin Group behandelt alle Angaben des Kunden vertraulich und verwendet sie nur zur Erbringung der beauftragten Leistung. Das gilt über das Ende des Vertrags hinaus. Ausgenommen sind Angaben, die offenkundig sind, die Martin Group bereits bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

14. Mängel

Die Erstellung des Reports ist eine Werkleistung. Der Kunde prüft den Report nach Erhalt und rügt erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen in Textform. Rügt er nicht rechtzeitig, gilt der Report als abgenommen, soweit der Mangel bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar war. Diese Frist gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Bei einem berechtigt gerügten Mangel bessert Martin Group nach. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Kein Mangel ist es, wenn die im Report geschätzten Einsparungen im Betrieb des Kunden nicht oder nicht in voller Höhe eintreten, oder wenn der Report auf unrichtigen Angaben des Kunden beruht. Siehe Abschnitte 3 und 8.

15. Haftung

Martin Group haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Martin Group nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den dreifachen Nettobetrag des betroffenen Auftrags.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden. Eine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage des Reports trifft, besteht nicht.

Diese Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Martin Group.

16. Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese gelten die gesetzlichen Fristen.

17. Änderung dieser Bedingungen

Für jede Bestellung gilt die Fassung, die beim Absenden der Bestellung auf dieser Seite veröffentlicht war. Eine spätere Änderung wirkt nicht auf bereits geschlossene Verträge zurück.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Ravensburg. Martin Group ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Martin Group ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.